Impressum
KONTAKT
Studio Nele Vos
Nele Vos
Weserstrasse 19
10247 Berlin
Tel: 0162 3033626
Email: mail@nelevos.com
USt-IdNr.: 60 825 314 746
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber deren Anwendbarkeit an. Abweichende Vereinbarungen können rechtswirksam nur schriftlich getroffen werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen allfälligen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder des Mittlers vor.
§2 Kostenschätzungen, Kostenvoranschläge, Vertragsverhältnis
Kostenschätzungen und Kostenvoranschläge sind kostenlos und unverbindlich. Ein Vertragsverhältnis zu den im Kostenvoranschlag genannten Konditionen besteht erst nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber. Die im Kostenvoranschlag genannten Preise setzen voraus, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben und vollständig sind. Die Geltungsdauer des Kostenvoranschlages beträgt zwei Monate nach Erstellungsdatum. Mündlich vereinbarte Sonderbedingungen, sowie Frist- und Terminabsprachen werden erst nach ihrer schriftlichen Bestätigung durch Studio Nele Vos wirksam.
Kostenschätzungen können aufgrund der Unvollständigkeit der eingereichten Projektinformationen nur zur preislichen Orientierung dienen. Vertragsverhältnisse basieren stets auf Kostenvoranschlägen.
§ 3 Urheberrechtliche Bestimmungen
- Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte der erstellten Arbeiten (nach §2 UrhG) stehen Studio Nele Vos zu.
- Dem Auftraggeber werden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung mit Studio Nele Vos.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Vergütung an den Auftraggeber über. - Zwischenergebnisse, Entwurfszeichnungen etc. erwerben keine Nutzungsrechte durch den Auftraggeber. Sie dürfen ohne Zustimmung von Studio Nele Vos nicht ausgeführt, verwertet
oder an Dritte weitergegeben werden. - Werden Arbeiten von Studio Nele Vos in Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen, Broschüren
oder sonstigen Druckerzeugnissen veröffentlicht, ist Studio Nele Vos als Bildautor zu nennen. - Studio Nele Vos darf zu eigenen Werbezwecken die erstellten Werke uneingeschränkt nutzen. Darf eine Publikation aus irgendwelchen Gründen, wie zum Beispiel bei Geheimhaltung, nicht erfolgen, so ist dafür von Seiten des Auftraggebers im Vorfeld zu benennen, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten publiziert werden dürfen. Diese Regelungen müssen schriftlich definiert werden und werden mit Auftragserteilung gültig.
§ 4 Eigentum am Entwurf
- Das Eigentumsrecht am Entwurf steht Studio Nele Vos zu. Studio Nele Vos überlässt dem Vertragspartner gegen vereinbarte und angemessene Honorierung für die vereinbarte Nutzung die Entwürfe. Ist dies der Fall, gilt die Nutzungsbewilligung gleichfalls nur im Umfang des Punktes 3.2. als erteilt.
- Studio Nele Vos wird die Entwürfe ohne Rechtspflicht archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
§ 5 Verlust und Beschädigung
- Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Entwürfen haftet Studio Nele Vos – aus welchem Rechtstitel immer – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt. Jede Haftung ist auf die kostenlose Wiederholung der Entwürfe (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu.
- Eine Valorisierung der genannten Beträge bleibt vorbehalten.
§ 6 Leistung und Gewährleistung
- Alle Studio Nele Vos übergebenen Daten werden streng vertraulich behandelt.
- Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet. Jedenfalls haftet Studio Nele Vos nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person von Studio Nele Vos liegen, wie Bereitstellung von termingerechten Daten.
- Der Versand der Visualisierungen erfolgt auf digitalem Weg. Wünscht der Auftraggeber einen Ausdruck und Versand der Visualisierungen auf dem Postweg, so wird dies getrennt berechnet. Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
- Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, steht dem Vertragspartner zwei Verbesserungsansprüche durch Studio Nele Vos zu. Dabei erfolgt die Lieferung des ersten und zweiten Vorabzuges in niedriger Werkauflösung. Erst die Lieferung der dritten und letzten Version der Entwürfe erfolgt nach Freigabe durch den Kunden in der vorher schriftlich vereinbarten, hohen Auflösung (Pixel).
- Änderungswünsche, die nach der Freigabe der Visualisierungen entstehen, sind kostenpflichtig. Die Änderungen werden zum gültigen Stundensatz verrechnet.
- Wird eine Visualisierung nach Beauftragung zu einem Festpreis erstellt und ergibt sich, zum Beispiel durch von Auftraggeber vorgenommene Änderung an den Ausgangsdaten, ein Mehraufwand für Studio Nele Vos, so wird dieser – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – zum gültigen Stundentarif verrechnet. Das gleiche gilt für Darstellungsvarianten, die nicht im Angebot enthalten sind.
- Ein Anspruch auf Farbechtheit und Materialwirkung kann aufgrund der Variation von Belichtungsverhältnissen und digitaler Bildbearbeitung nicht gewährleistet werden.
§ 7 Werklohn
- Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht Studio Nele Vos ein Werklohn (Honorar) nach dem jeweiligen Arbeitsaufwand zu.
- Das Honorar steht auch dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Auftragshonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
- Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen immer Abstand, steht Studio Nele Vos mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
- Das Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
§ 8 Zahlung
- Die von Studio Nele Vos gelegten Rechnungen sind längstens binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Fall der Übersendung (Postanweisung, Bank- oder Postsparkassenüberweisung etc.) gilt die Zahlung erst mit Zahlungseingang als erfolgt. Das Risiko des Postwegs gerichtlicher Eingaben (Klagen, Exekutionsanträge) gehen zu Lasten des Vertragspartners. Verweigert der Vertragspartner (Auftraggeber) die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig.
- Im Fall des Verzugs gelten – unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 9% über dem Basiszinssatz (nach § 247 BGB) ab dem Fälligkeitstag als vereinbart.
- Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Vertragspartners.
- Soweit gelieferte Entwürfe ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von Studio Nele Vos.
- Das Produkthaftpflichtgesetz (ProdHaftG) ist nicht anwendbar; jedenfalls wird eine Haftung für andere als Personenschäden ausgeschlossen, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Im Übrigen ist deutsches Recht anwendbar, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht.
- Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für auftragsgemäß hergestellte Entwürfe sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik.
- Email-Korrespondenzen werden vom Auftraggeber als beweiskräftig anerkannt.
- Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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